ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON ALLPANO
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung von Zimmern, Ferienwohnungen und/oder Events sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des AllPano. Sämtliche Angebote des AllPano basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Das AllPano behält sich jederzeitige Änderungen an den AGB vor und publiziert die jeweils aktuelle Fassung auf der Webseite. Mit Inanspruchnahme der Leistungen des AllPano, akzeptiert der Bucher oder der Veranstalter die jeweils aktuellen AGB. Individuelle Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
2. Leistungen, Zahlungen und Preise
2.1 AllPano verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und von AllPano schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
2.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.
2.3 Sofern keine Anzahlung vom AllPano verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Gast oder Veranstalter per EC-Karte oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das AllPano berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
2.4 Preisänderungen durch das AllPano bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Haftung
3.1 Der Gast/Veranstalter haftet gegenüber dem AllPano für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, seine Veranstaltungsteilnehmenden oder sonstige Dritte verursacht werden. Das AllPano lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungenteilnehmenden oder von sonstigen Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von sonstigen Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Das AllPano kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen. Dem AllPano steht es frei, seine Leistungen zu verweigern, bis der Veranstalter den Nachweis einer angemessenen Versicherung vorlegen kann.
3.2 Der Veranstalter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das AllPano sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das AllPano erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
3.3 Das AllPano haftet für eigenes Verhalten nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit wird wegbedungen.
3.4 Das AllPano haftet für seine Hilfspersonen nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Schädigung und für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit sowie die Haftung für indirekte Schäden werden wegbedungen. Als indirekte Schäden im Sinne dieser AGB gelten insbesondere entgangener Gewinn und reine Vermögensschäden.
3.5 Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt das AllPano keinerlei Haftung, für die vom Veranstalter bestellte Leistung.
4. Rücktritt von AllPano
4.1 Das AllPano kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, solange der Bucher/Veranstalter zum Rücktritt gemäss Ziff. 5 berechtigt ist.
4.2 Ist die vom AllPano vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss deutschem Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- und Reaktorunfälle, Streiks, Pandemien und Epidemien, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere vom AllPano nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das AllPano im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
4.3 Das AllPano ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des AllPano in der Öffentlichkeit gefährden kann. Allfällige Schadenersatzansprüche des AllPano gegenüber dem Veranstalter bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Rücktritt des Besuchers oder Veranstalters
5.1 Die Stornierung einer Reservierung einer Ferienwohnung oder eines Pensionszimmers muss dem AllPano möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Ihr Aufenthalt kann bis zu 24 Stunden vor Anreisezeit kostenlos storniert werden. Bei einer kurzfristigeren Stornierung erlauben wir uns einen Tag zu verrechnen. Die hier genannten Storno-Bedingungenn gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show) sowie im Fall verfrühter Abreise.